Datenschutz / ISO 27001

Stellung des Datenschutzbeauftragten

 

Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, sind verpflichtet, bei diesen Arbeiten die Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weitere Vorschriften über den Datenschutz sicherzustellen.

 

Die Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Die Aufgaben Ihres "Beauftragten für Datenschutz"

Überwachung der Einhaltung des BDSG und weiterer Vorschriften über den Datenschutz

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von DV-Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen
  • Überprüfung neuer Informations- und Kommunikationsverfahren vor deren Einführung und Hinweis auf die sich daraus eventuell ergebenden besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen (Vorabkontrolle)


Wir übernehmen das für Sie

 

Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab – genauso wie die immer wieder notwendigen Weiterbildungen und "lästigen" Zusatzqualifikationen.

 

Die Stellung eines Datenschutzbeauftragten ist unser Geschäft; unser Wissen halten wir für Sie immer auf dem aktuellsten Stand. Wir übernehmen die Haftung. Die richtige Grundlage zur Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes. Sicher, leistungsfähig, firmenspezifisch – zu überschaubaren monatlichen Kosten.

 

Deshalb: Legen Sie die Verwaltung, Administration und Kontrolle Ihres Datenschutzes vertrauensvoll in unsere Hände. Lassen Sie sich von uns die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten zeigen.

 

 

Zertifizierung nach DIN ISO 27001

 

Erzeugen Sie Sicherheit gegenüber Ihrem Wirtschaftsprüfer, Kreditinstituten sowie öffentlichen Stellen!

 

Die DIN ISO 27001 stellt erstmals für alle Unternehmen im Mittelstand eine gangbare Zertifizierung dar. Reibungslos laufende und jederzeit verfügbare IT-Systeme rücken nämlich auch bei Kreditinstituten und Finanzämtern sowie vielen Unternehmen, die über ein durchgängiges Qualitätsmanagement verfügen und dies auch von ihren Lieferanten erwarten, immer mehr in den Blickpunkt des Interesses.

 

Zum einen weil sie zeigen, dass der IT als systemintegrierender Mittelpunkt des betrieblichen Geschehens die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird (Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Schadensersatzansprüche etc.), zum anderen weil neuere Verordnungen (z.B. mobile Betriebsprüfung GDPdU) den Einsatz innovativer und leistungsfähiger IT-Lösungen für lückenlose Dokumentation und Archivierung notwendig machen.

 

 
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